Immobilienrecht

Für das Immobilienrecht als solches gibt es keine Definition, auch wird es so nicht im Gesetz genannt. Man kann aber sagen, dass es sich um Immobilienrecht handelt, wenn es im rechtlichen Aspekt um Immobilien geht, sprich der Bau, Kauf oder auch Verkauf von Immobilien. 

Das Immobilienrecht lässt sich in den unterschiedlichen Rechtsbereichen regeln. Dazu gehört das öffentliche und das private Recht. Im privaten Recht werden die Rechtsbeziehungen der privaten Menschen untereinander geregelt. Im öffentliche Recht hingegen geht es um die Rechtsverhältnisse zwischen dem Bauherr und den Immobilieneigentümern auf der einen Seite und den staatlichen Institutionen und der Allgemeinheit auf der anderen Seite. 

Öffentliche-rechtliche Vorschriften, die das Immobilienrecht regeln, sind unter anderem 

  • Vorschriften des Maklerrechts, 
  • die Gewerbeordnung (GewO),
  • das Baugesetzbuch (BauGB),
  • das Gebäudenergiegesetz (GEG),
  • Vorschriften des Steuerrechts und 
  • Vorschriften der Landesbauverordnungen der Länder. 

Die Liste der Vorschriften im privaten Recht bezogen auf das Immobilienrecht sieht hingegen folgend aus:

  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  • Erbbaurechtgesetz (ErbbauRG)
  • Gewerberaumietrecht
  • Grundbuchordnung (GBO)
  • Immobilienkaufvertragsgesetz
  • Maklerrecht (BGB)
  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Pachtrecht
  • Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG)
  • Wohnraummietrecht
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Immobilienrecht näher bringen, die unterschiedlichen immobilienrechtliche Bereiche erklären und die besonderen rechtlichen Aspekte bei Bau, Kauf und Verkauf einer Immobilie aufzeigen.